Kreismitgliederversammlung 02.03.2022 / Beschluss 4

Verwaltung entlasten – Wohnungsbau weiter beschleunigen
Die Bauprüfabteilungen des Bezirksamt Wandsbek sind am Limit ihrer personellen Kapazität, die Erarbeitung neuer Bebauungspläne oder deren Fortschreibung kann nur über die Limitierung der Bearbeitung in jährlichen Prioritätslisten erfolgen.
Mit Drucksache 4349 wird seitens der Bezirksverwaltung Wandsbek für das Jahr 2022 das folgende Arbeitsprogramm vorgeschlagen:

Die weitere Erstellung von Bebauungsplänen in Wandsbek muss warten, was zu Verzögerungen beim so dringend benötigten Wohnungsbau führt.
Statt die personellen Ressourcen der Verwaltung mit der Ausarbeitung detaillierter Forderungen, die sich als Festsetzungen im Baurecht niederschlagen sollen, zu belasten, muss das Instrument eines städtebaulichen Wettbewerbs für die besten Lösungen regelhaft genutzt werden.
Dies hätte zur Folge, dass für eine konkrete Planungsaufgabe oder für eine generelle Ideenfindung optimale B-Planentwürfe gefunden werden könnten. Mit anderen Worten: Der Kreativität im Städtebau muss/soll mehr Raum eingeräumt werden, um die vielfältigen Anforderungen wie Klimaschutz, bezahlbarem Wohnraum u.v.m. zu erfüllen. Den Mitarbeitern der Verwaltung sollen und müssen die Freiräume eingeräumt werden, um ihre hoheitlichen Aufgaben erfüllen zu können.
Des Weiteren müssen die Möglichkeiten der Arbeitsentlastung durch die Digitalisierung von Prozessen besser genutzt werden, um eine optimale Leistungsfähigkeit der Verwaltung herzustellen.
Die Kreismitgliederversammlung der FDP-Alstertal-Walddörfer hat deshalb beschlossen:
- Die Verwaltung des Bezirksamt Wandsbek wird aufgefordert, das Instrument des einem Bebauungsplans vorgeschalteten städtebaulichen Wettbewerbs bei B-Planverfahren mit mehr als 30 Einheiten regelhaft einzusetzen.
- Die Digitalisierung im Baubereich des Bezirksamt Wandsbek muss so vorangetrieben werden, dass die betroffenen Bürger und die Mitarbeiter der Verwaltung tatsächlich eine Entlastung erfahren, d.h. die Digitalisierung muss einen Beitrag zur Beschleunigung eines Baugenehmigungsverfahrens leisten. Dabei soll zumindest dieses erreicht werden:
1. Die Einreichung von evtl. nachgeforderten Unterlagen muss auf elektronischen Weg möglich sein.
2. Die Verwaltung muss einen Antragsteller innerhalb von 4 Wochen informieren, ob und – falls ja – welche Unterlagen noch nachgereicht werden sollen.
Beschluss der Kreismitgliederversammlung FDP Alstertal-Walddörfer von 02.03.2022
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